Psychotherapie über die Grundversicherung

Mit einer ärztlichen Anordnung ist eine Abrechnung über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse möglich. Dafür stellt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine Anordnung für 15 psychotherapeutische Sitzungen aus, die Sie direkt ausgehändigt bekommen.

Besteht nach Ablauf der ersten 15 Sitzungen weiterhin Bedarf, kann eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen erfolgen.

Ab der 30. Sitzung ist für die Fortsetzung der Psychotherapie eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse zu beantragen. Der Antrag muss von der anordnenden Ärztin bzw. dem anordnenden Arzt gestellt werden und eine Fallbeurteilung durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater enthalten.

Das benötigte Anordnungsformular finden Sie hier:
Anordnungsformular

Bitte bringen Sie die unterzeichnete Anordnung zum ersten Gesprächstermin mit.

Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis

Die Kosten für Paartherapie werden nicht von der Grundversicherung übernommen und müssen selbst getragen werden. Auch Einzeltherapie kann auf Wunsch selbst bezahlt werden – unabhängig von einer ärztlichen Anordnung.

Termine

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen unter 24h werden Ihnen 120 CHF in Rechnung gestellt.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird Ihnen der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.